Allgemeine Geschäftsbedingungen RAFAEDO Folientechnik
1.Vertragsgegenstand
Die Geschäftsbedingungen gelten für Leistungen aller Art, die von der Firma RAFAEDO oder deren Erfüllungsgehilfen erbracht werden. Für den Vertrag gelten ausschließlich unsere AGB. Andere Bedingungen werden insbesondere auch dann nicht Vertragsbestandteil, wenn die Firma RAFAEDO Leistungen ausführt, ohne anderen AGBs der jeweiligen Vertragspartner ausdrücklich widersprochen zu haben. Andere Regelungen ausschließlich der vorliegenden AGBs gelten nur dann, wenn die Firma RAFAEDO mit ihren Kunden einzelvertraglich entgegenstehende Vereinbarungen getroffen hat.
2. Angebote
Unsere Angebote sind unverbindlich und freibleibend. Ein Vertrag kommt erst mit Vertragsunterzeichnung des Kunden zustande.
3. Preise
Die Preise von RAFAEDO verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer, falls nicht ausdrücklich vorher anders schriftlich vereinbart. Mit der Erstellung einer neuen Preisliste, soweit eine solche existiert, verlieren alle zuvor herausgegebenen Preise ihre Gültigkeit. Verbringungskosten für das Fahrzeug an einen anderen Ort sind in den Endpreisen nur enthalten, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist. Andernfalls ist das Fahrzeug nach Fertigstellung in unserem Betrieb Apoldaer Str. 20F, 06116 Halle abzuholen.
4. Anzahlung
Mit schriftlicher Auftragserteilung ist eine Anzahlung in Höhe von 30 % des Endpreises vom Kunden innerhalb von 5 Tagen zu leisten. Nach Eingang der Anzahlung bestellt die Firma RAFAEDO die Folie nach Wunsch des Kunden. Nach Bestellung der Folie ist diese bei Rücktritt des Kunden vom Vertrag ungeachtet des Rec htsgrundes von diesem durch die geleistete Anzahlung zu bezahlen, so dass der Kunde keinen Anspruch auf Rückzahlung seiner geleisteten Anzahlung nach Folienbestellung hat, da die Folie nach Kundenwunsch individuell bestellt wird.
5. Vorbereitung der Flächen durch den Kunden / Mehrarbeit
Basis einer Fahrzeugvoll-/-Teilverklebungen ist die Bereitstellung eines grundgereinigten Fahrzeugs. Auf das Aufbringen von Politur/Wachsen auf dem Lack muss vor der Verklebung verzichtet werden. Der Lack muss vor der Verklebung vollständig von Wachsen befreit sein. Grobe und hartnäckige Verunreinigungen wie Teerflecken, Insektenrückstände, Klebereste u.a. sowie bei Verlegung von Sonnenschutzfolien insbesondere Rückstände alter Folien u. a. sind vom Kunden vor Beginn der Arbeiten zu entfernen. Führen wir diese Zusatzarbeiten durch, berechnen wir hierfür einen Pauschalbetrag von 55,00 ¬/Std zzgl Mwst. Der Kunde versichert, dass Fahrzeug in e inem grundgereinigten Zustand für die Durchführung der Arbeiten zur Verfügung zu stellen. Weiter sichert der Kunde zu, dass eine Lackierung nicht innerhalb der Frist von 6 Wochen vor Beginn der Arbeiten der Firma RAFAEDO durchgeführt wurde. Anbauteile sind vom Kunden zu entfernen. Sofern diese nicht entfernt worden sind übernimmt RAFAEDO keine Haftung für diese Teile, falls diese zur Folierung abmontiert werden müssen.
6. Gestaltung nach Kundenwunsch / Rechte Dritter / Urheberrecht
Sollte der Kunde eine individuelle Gestaltung seiner Folie wünschen, so hat er die für den Foliendruck erforderlichen Angaben und Vorlagen unmittelbar nach Vertragsschluss an uns zu übermitteln. Der Käufer verpflichtet sich, keine Vorlagen zu übermitteln, die in Rechte Dritter (insbesondere Urhebe rrecht, Namensrecht und Markenrechte) eingreifen oder gegen bestehende Gesetze verstoßen. Der Kunde stellt uns ausdrücklich von allen in diesem Zusammenhang von Dritten gegen uns geltend gemachten Ansprüchen frei. Der Freistellungsanspruch umfasst auch die Kosten einer eventuell notwendigen Rechtsverteidigung durch uns. Zu Werbezwecken erstellen wir regelmäßig Fotos unserer Arbeiten bzw. von Kundenfahrzeugen und veröffentlichen diese auf unserer Webseite wie aber auch auf Facebook und Instagram. Der Kunde stimmt nach Vertragsschluss bezüglich der Veröffentlichung zu. Zur Wahrung der Persönlichkeitsrechte werden Kennzeichen unkenntlich gemacht. Die Rechte an den Bildern liegen ausschließlich bei uns und dürfen ohne unsere Zustimmung weder kopiert noch veröffentlicht werden.
7. Designentwürfe / Praktische Umsetzung
Auf Wunsch fertigen wir vorab Designentwürfe auf einer zweidimensionalen Fahrzeugstrichzeichnung an. Dies dient der groben Veranschaulichung der Folierung / Beschriftung. Bei der Übertragung dieses zweidimensionalen Entwurfs auf das Fahrzeug kann es durch die Fahrzeugformen, welche dreidimensional sind zu möglichen Abweichungen in der Positionierung der Grafiken/Schriften etc kommen. Hierauf haben wir technisch keinen Einfluss, so dass dies keinen Reklamationsgrund darstellt. Vorgenanntes gilt auch hinsichtlich von Kunden eingereichter zweidimensionaler Designentwürfe. Entwürfe, die von uns erarbeitet und zur Verfügung gestellt werden, sowie von uns gefertigte Muster, Reinzeichnungen, Datensätze und Modelle bleiben auch nach Bezahlung unser Eigentum. Ebenso bleiben wir Inhaber der hieran bestehenden gewerblichen Schutzrechte und Urheberrechte. Der Auftraggeber sichert uns zu, dass die von ihm an uns gelieferten Entwürfe und Ausführungsvorgaben, bestehende Patent-, Lizenz-, Warenzeichen-, Geschmacksmuster oder sonstige gewerbliche Schutzrechte, einschließlich Urheberrechte Dritter, nicht berühren und solche Rechte durch die gelieferten Entwürfe und Ausführungsvorgaben nicht verletzt werden. Eine diesbezügliche Untersuchungspflicht obliegt uns nicht. Im Falle unserer Inanspruchnahme durch Dritte wegen der Verletzung eines solchen Grundrechts, stellt uns der Auftraggeber von sämtlichen, sich hieraus ergebenden Zahlungsverpflichtungen frei.
8. Haltbarkeit der Folierung / Untergründe
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass das Fahrzeug 6 Tage nach der Folierung in keinster Weise gewaschen werden darf. Erst nach 4-6 Wochen ist die Folie waschanlagenfest. Die Haltbarkeit der Folie ist abhängig von der Beschaffenheit des Untergrundes auf dem er verklebt werden soll. Auf sauberen, wachs- und politurfreien Flächen hält die Folie üblicherweise zwischen 3 und 7 Jahre. Eine Gewähr für eine bestimmte Mindesthaltbarkeit kann nicht übernommen werden, da die Haltbarkeit von der Vorarbeit des Kunden abhängt. Eine verkürzte Haltbarkeit kommt auch bei überlackierten Kunststoffteilen häufig vor. Nicht lackierte Kunststoffteile mit Silikonanteil können nicht verklebt werden. Lackkorrekturen nach Unfällen oder anderen Einflüssen stellen im Regelfall bei der Verklebung kein Hindernis dar sofern sie durch einen Fachbetrieb durchgeführt wurden. Beschädigungen in Oberflächen/Karosserieteilen bzw. Design zeichnen sich durch die Folie ab. Es wird kein Rost, Silikon oder Gummi beklebt. Wir beschichten ausschließlich nur glatte Flächen. Auf strukturiertem Kunststoff ist eine Haftung der Folie nicht gewährleistet.
Hinweis zu Farbabweichungen bei Nachfolierung
Bei einer Neufolierung einzelner Fahrzeugteile, z. B. nach einem Unfall, können farbliche Abweichungen zur bestehenden Folierung auftreten. Ursache hierfür sind Alterung und Umwelteinflüsse (z. B. UV-Strahlung, Witterung), durch die sich die bereits angebrachte Folie im Laufe der Zeit verändern kann. Farbabweichungen stellen keinen Mangel dar und begründen keine Ansprüche auf Nachbesserung, Minderung oder Ersatz, sofern die Neufolierung fachgerecht mit einer Folie desselben Herstellers und Farbtons erfolgt.
9. Zeitlicher Rahmen der Folierung
Der zeitliche Rahmen der Folierung ist mit uns im Einzelfall abzuklären und zu vereinbaren. Je nach Beschaffenheit und nötiger Vorarbeit am Fahrzeug beträgt die Ausführungszeit nach Eingang der Anzahlung und Bereitstellung des Fahrzeugs bis zu ca. 3-5 Tage. Von RAFAEDO angegebene Liefertermine sind grundsätzlich keine Fixtermine. Die in schriftlichen Anfragen von Kunden genannten Fixtermine sind für RAFAEDO nur dann als solche verbindlich, wenn diese schriftlich bestätigt werden. Ansonsten sind die von uns genannten Fertigstellungstermine unverbindlich. Dies gilt insbesondere bei witterungsbedingten Außenaufträgen. Leistungsstörungen die auf Lieferschwierigkeiten der Lieferfirmen von RAFAEDO beruhen, vertreten wir den Kunden gegenüber nicht, unabhängig davon auf welchen Gründen diese beruhen. Den Auftraggebern entstehen hierdurch keine Rechte gegen RAFAEDO. Andere Absprachen sind möglich und gelten nur im Fall der schriftlichen Vereinbarung.
10. Ort der Leistung / Übernahmeprotokoll / Übergabeprotokoll
Der Kunde hat das Fahrzeug gewaschen zum vereinbarten Zeitpunkt in den Räumlichkeiten der Apoldaer Str. 20F, 06116 Halle abzugeben. Nach Beendigung der Arbeiten ist das Fahrzeug vom Kunden dort wieder abzuholen. Eine Abholung oder Verbringung des Fahrzeugs an einen anderen Ort ist nur nach vorheriger Vereinbarung bei Kostenübernahme möglich. Bei der Übergabe des Fahrzeugs oder des zu folierenden Gegenstandes vom Kunden an RAFAEDO wird ein Übergabeprotokoll ausgefertigt, indem Schäden am Fahrzeug, erkennbare mangelhafte Lackierungen und ggfls. die nicht ordnungsgemäße Vorreinigung durch den Kunden festgehalten werden. Bei der Übernahme des Fahrzeugs oder des zu folierenden Gegenstandes durch den Kunden von RAFAEDO wird ebenfalls ein Übernahmeprotokoll gefertigt, in dem etwaige Mängel der Folierung und/oder Schäden festgehalten werden. Montagearbeiten außerhalb unserer Räumlichkeiten sind grundsätzlich möglich, allerdings nur nach vorheriger Prüfung der örtlichen Gegebenheiten und unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung, falls die Bedingungen für eine Folierung nicht gegeben sind. Der Auftraggeber hat sicherzustellen, dass alle Bedingungen für eine fachgerechte Ausführung der Montagetä-tigkeit eingehalten werden. Sollte RAFAEDO die gestellten Räumlichkeiten/Bedingungen für unzureichend erklären, kann der Auftrag nicht ausgeführt werden. Besteht der Auftraggeber allerdings dennoch auf die Ausführung der Tätigkeit, erlischt jegliche Garantie und Gewährleistung! Sollten keine Schäden und/oder Mängel festgestellt werden, gilt das Fahrzeug bzw. der folierte Gegenstand als abgenommen und die Rechnung für die erbrachte Leistung ist zur Zahlung fällig.
11. Schäden durch die Folierung
In der Regel werden Schneidebänder (Knifeless Tape oder Fine Line Tape) verwendet. Somit werden nur bedingt Schnitte auf dem Lack verursacht. Bei einer Folierung ist es leider nicht immer vermeidbar, dass die Folie nach Anbringung auf dem Lack geschnitten werden muss. Wir bemühen uns diese Schnitte an nicht leicht sichtbaren, unauffälligen Stellen durchzuführen. Durch das Schneiden können leichte Kratzer im Lack entstehen. Diese sind in der Regel durch polieren zu beseitigen. Bei der Repositionierung der Folie können Schäden am Lac k auftreten (Abziehen von Lacksplittern o. ä.). Dies ist in fast allen Fällen auf Fehler am Lack zurückzuführen, z.B. aufgrund unsachgemäßer Ausbesserungen oder nachlackierter Stellen. Im Falle einer Scheibenfolierung kann es vorkommen, dass sich bei Entfernung der Folien einzelne Drähte der Scheibenheizung ganz oder teilweise ablösen. Eine Haftung für die vorgenannten Schäden kann nicht übernommen werden, da diese unvermeidbar sind.
12. Folien mit Struktur
Folien mit einer Struktur in ihrer Beschaffenheit (z.B. Carbonstruktur) können optische Unterschiede aufweisen, die gerade bei großflächigen Verklebungen sichtbar sein können. Solche Unterschiede sind produktionsbedingt und stellen keinen Mangel dar.
13. Schäden an Kunststoffteilen/Typenbezeichnungen
Die Entfernung verschiedener Teile kann Zusatzkosten verursachen. Soweit Zier- und Gummileisten mit Kunststoffklipsen angebracht sind und vor der Verklebung entfernt werden, können diese Kunststoffklipse im Rahmen unserer Arbeiten abbrechen und werden beim Hersteller neu angefordert. Der Ersatz dieser Kleinteile stellt keinen Mangel in der Leistung dar sondern dient einem hochwertigeren Ergebnis. Die Kosten für diese Kleinteile trägt der Auftraggeber zuzüglich zur vereinbarten Rechnungssumme.
14. Falten und Überlappungen bei der Folierung
Die Folierung eines Fahrzeugs ist einer Lackierung nicht gleichzusetzen. Folien sind in ihrer Eigenschaft anders als Lacke, da sie aus einem größeren Stück bestehen. Hierdurch bedingt kann es bei extremen Rundungen von Teilen zu Faltenbildungen kommen, die möglichst für das Auge des Betrachters aufgrund der Einarbeitung kaum sichtbar sind. Da diese Faltenbildungen aber aufgrund der Beschaffenheit der Folie oftmals unvermeidbar sind stellen diese keinen Mangel dar. Beklebungen von Flächen welche die Folienbreiten übersteigen können eine Überlappung an unproblematischen Stellen erforderlich machen und sind ebenfalls kein Mangel. An starken Vertiefungen, hauptsächlich bei Stoßstangen, lässt es sich oft nicht vermeiden mit Überlappungen zu arbeiten um eine Überdehnung der Folie zu verhindern und einem Ablösen der Folie entgegenzuwirken. In Bereichen in denen die Dehnung der Folie erforderlich ist kann es zuDehnungsstreifen oder ähnlichen Oberflächenveränderungen kommen. Dies ist aufgrund der Folienbeschaffenheit nicht anders möglich und ist kein Reklamationsgrund. Leichte Streifen durch das Aufbringen der Folie mit dem Rakel sind unumgänglich und stellen keinen Reklamationsgrund dar.
15. Staub/Luftbläschen
Staub-, Luft- und Wasserbläschen
Bei der Verarbeitung von Folien lassen sich geringfügige Staubeinschlüsse sowie Luft-oder Wasserbläschen zwischen Folie und Untergrund technisch nicht vollständig vermeiden. Diese sind verarbeitungsbedingt üblich und stellen keinen Mangel dar.
Aufgrund der Materialeigenschaften der Folie reduzieren sich Staub- und Lufteinschlüsse in der Regel innerhalb von etwa zwei Wochen deutlich oder werden nahezu unsichtbar.
Bei Nassverklebungen können Wasserbläschen auftreten, die sich innerhalb von ca. vier Wochen vollständig zurückbilden.
Bei Scheibentönungen können vereinzelt winzige Staubpartikel eingeschlossen sein, die sich als kleine helle Punkte darstellen. Diese sind technisch nicht immer vermeidbar, insbesondere bei stark verschmutztem Innenraum. Solche geringfügigen Einschlüsse stellen keinen Mangel und keinen Reklamationsgrund dar.
16. Problematische Stellen / Einlieger / Zusatzkosten durch erforderliche Montage
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass es sich bei RAFAEDO nicht um einen Kfz-Betrieb handelt. Demontagearbeiten von sicherheitstechnischen Elementen, wie Seitenairbag und anderen elektronisch erfassten Geräten im Fahrzeug, welche zur Verklebung der Folie erforderlich werden können erfordern die Hinzuziehung von Fachpersonal einer Werkstatt. Für die Demontage und die anschließende Montage dieser Teile übernimmt RAFAEDO keine Haftung. Sollten diese Arbeiten vom Kunden nicht gewünscht werden sind gewisse Einschränkungen zu akzeptieren. Die Folie kann in diesem Fall nicht in einem Stück verarbeitet werden, sondern wird mit sog. Einlegern überlappend verklebt und die Folienschnitte werden an nic ht markanten Stellen durchgeführt. In starken Vertiefungen, hauptsächlich bei Frontschürzen, lässt es sich oft nicht vermeiden mit Einlegern zu arbeiten um eine Überdehnung der Folie zu verhindern und einem Ablösen der Folie entgegenzuwirken. In Bereichen in denen die Dehnung der Folie erforderlich ist kann es zu Dehnungsstreifen oder ähnlichen Oberflächenveränderungen kommen. Dies ist aufgrund der Folienbeschaffenheit nicht anders möglich und stellt keinen Mangel dar.
17. Mängel/Haftung
Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Fahrzeuge bei Abnahme auf Schäden, Fehler und Vollständigkeit zu überprüfen. Offensichtliche Mängel und Fehler sind unverzüglich anzumelden. Für das Abhandenkommen privater Gegenstände haftet RAFAEDO nicht. Die Gewährleistungsansprüche der Kunden, sofern diese berechtigt sind, werden auf das Recht zur zweimaligen Nachbesserung festgelegt. Bei Fehlschlägen der Nachbesserung hat der Kunde das Recht auf einen angemessenen Preisnachlass. Die Kostenregelung des § 476a BGB findet keine Anwendung, d. h. RAFAEDO trägt keine Wegkosten oder sonstige Aufwendungen zur Nachbesserung. Nachbesserungen durch Dritte ohne unsere Zustimmung führen zum Erlöschen unserer Haftung. Farbabweichungen der Folie sind Drucker- und Material bedingt möglich und stellen keinen Mangel dar. Mit der modernen Folien-Beschichtung erhalten Sie eine neue Farbe Ihres Autos und einen Schutz des Originallackes. Die Folie ist nach 4 Wochen waschanlagenfest. Auf die Verarbeitung wird eine Garantie von einem Jahr gewährleistet, auf die Folie, je nach Hersteller bis zu fünf Jahren. Die Folie ist nicht mit ei ner Lackierung gleichzusetzen, Überlappungen sind nicht auszuschließen. Ansprüche auf Wandlung, Schadensersatz, Verdienstausfälle und Nebenkosten bestehen nicht. Eine Haftung ist ausgeschlossen soweit Schäden und Einwirkung durch höhere Gewalt entstanden sind. Beschädigung oder Mängel auf Fabrikationsfehler zurückzuführen sind. Folgeschäden durch unsachgemäße Pflege und Pflegeprodukte entstanden sind. Verschleißschäden durch überdurchschnittliche Beanspruchung entstanden sind. Sich eventuelle Lackschäden nach Entfernung der Folie bei nachlackierten Autos zeigen. RAFAEDO haftet — egal aus welchem Grund — nicht für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Darüber hinaus gehende Schadenersatzansprüche, auch durch Verletzung vertraglicher Nebenpflichten, Beratungsfehler und unerlaubte Handlungen bestehen nicht. Verschleißbedingte Mängel werden nicht ersetzt.
18. Leistungshindernisse
Bei höherer Gewalt (z.B. Kälte) oder sonstiger unvorhersehbarer Ereignisse besteht kein Anspruch auf Durchführung. Besteht der Kunden trotz höherer Gewalt oder sonstigen unvorhersehbaren Ereignissen auf Durchführung des Auftrags, so gibt Firma RAFAEDO keinerlei Gewähr auf die Verarbeitung und Folie. Sobald das Leistungshindernis nicht mehr gegeben ist, bemüht sich RAFAEDO innerhalb von angemessener Zeit den Auftrag auszuführen. RAFAEDO haftet in solchen Fällen nicht für entstandene Kosten. Für mittelbare Schäden, insbesondere entgangenen Gewinn oder Ansprüche Dritter wird nicht gehaftet. Tritt der Kunde ohne vorherige schriftliche Absage von seinem Auftrag zurück, so sind wir berechtigt, ohne besonderen Nachweis die entstandenen Materialkosten und Ausfallzeiten als Entschädigung einzufordern bzw. einzubehalten. Wir stellen dabei in der Regel 35% der Auftragssumme, mindestens jedoch den Materialpreis in Rechnung. Verzögerungen der Leistungserbringung wegen Lieferverzögerungen des Folienlieferanten oder Zulieferer der Zusatzteile nach Ziffer 9 berechtigt dem Kunden nicht zum gelten machen von Schadenersatzansprüchen.
19. Datenschutz
Die vom Kunden zur Verfügung gestellten Daten werden ausschließlich zur Abwicklung der Verträge gespeichert und verarbeitet. Die personenbezogenen Daten des Kunden werden ohne ausdrückliche Zustimmung des Kunden nicht an Dritte weitergegeben. Ausgenommen hiervon sind Dienstleistungspartner, die zur Bestellabwicklung die Übermittlung der Daten benötigen (z.B. das mit einer Lieferung beauftragte Versandunternehmen, das mit der Zahlungsabwicklung beauftragte Kreditinstitut). In diesen Fällen beschränkt sich die Übermittlung der Daten auf das notwendige Minimum. Zu Werbezwecken erstellen wir regelmäßig Fotos unserer Arbeiten bzw. von Kundenfahrzeugen und veröffentlichen diese auf unserer Webseite wie aber auch auf Facebook und Instagram. Der Kunde stimmt nach Vertragsschluss be züglich der Veröffentlichung zu.
20. Rechnungsstellung, Zahlungsbedingungen, Zahlungsverzug
Die Rechnungsstellung erfolgt, soweit nicht anders vereinbart, bei Übergabe an den Kunden. Der Rechnungsbetrag ist spätestens 10 Tagen nach Rechnungsstellung fällig. Kommt der Auftraggeber mit einer Zahlung in Verzug, muss er mit Mahngebühren und weiteren rechtlichen Schritt en rechnen.
21. Widerrufsrecht / Eigentumsvorbehalt
Der Auftraggeber kann die Vertragsunterzeichnung innerhalb von 14 Tagen schriftlich (per Email oder Brief) ohne Angaben von Gründen widerrufen. Wurde allerdings bei Vertragsunterzeichnung bereits eine Anzahlung geleistet, ist diese nicht mehr rückführbar, sobald RAFAEDO die gewünschte Folie bestellt hat! Liegt der vereinbarte Termin innerhalb der 14-tägigen Rücktrittsfrist und wird der Termin vom Kunden wahrgenommen, erlischt das Widerrufsrecht, da der Kunde den Vertrag mit Wahrnehmung des Termins automatisch angenommen hat. Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen zur Lieferung von Waren und gestalterischen Vorlagen, die nach Kundenwunsch angefertigt/bestellt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Auftraggebers zugeschnitten sind. Wir behalten uns das Eigentum an sämtlichen gelieferten Waren und Dienstleistungen vor, bis alle offenen Forderungen aus der Geschäftsbeziehung/dem abgeschlossenen Vertrag inkl. aller Nebenkosten vollständig beglichen sind.
22. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen, bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.
Stand: 17.01.2026, Halle
